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07.07.2009 18:14:43
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Kompaktsignal
Signale An Zuegen
.
Summary

Signale an Zügen (Zg)

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Die Signale kennzeichnen Züge und auf die freie Strecke übergehende Nebenfahrzeuge mit Kraftantrieb.

Signal Zg 1 Spitzensignal Kennzeichnung der Zugspitze

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Tageszeichen Kein besonderes Signal.

Nachtzeichen

a) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weisse Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal).

b) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dieses nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weisse Lichter in gleicher Höhe.

Bei nachgeschobenen Zügen trägt auch das Schiebetriebfahrzeug das Spitzensignal, sofern es nicht mit dem Zug gekuppelt ist.

Die Nachtzeichen sind auch bei Tage zu führen

  1. bei unsichtigem Wetter, wenn die Sicht unter 100 m beträgt,
  2. bei Fahrten durch Tunnel, wenn dort völlige Dunkelheit herrscht,
  3. bei Steuerwagen von Wendezügen,
  4. wenn es in den Örtlichen Richtlinien bestimmt ist.

Nebenfahrzeuge, an denen wegen ihrer niedrigen Bauart das obere Licht des Signals Zg 1a nicht angebracht werden kann, führen das Signal Zg 1b.

Signal Zg 2 Schlusssignal Kennzeichnung des Zugschlusses

Go

Tageszeichen Am letzten Fahrzeug eine viereckige rot-weisse Tafel oder zwei viereckige rot-weisse Tafeln oder das Nachtzeichen des Signals.

Nachtzeichen Am letzten Fahrzeug ein rotes Licht oder zwei rote Lichter oder eine rückstrahlende Tafel des Tageszeichens oder zwei rückstrahlende Tafeln des Tageszeichens.

Das Nachtzeichen mit rotem Licht darf blinken.

Das Schlusssignal braucht nur von hinten sichtbar zu sein.

Bei Verwendung von zwei Zeichen müssen diese in gleicher Höhe stehen.

Wenn ein elektrisches Schlusssignal eingeschaltet werden kann, dürfen andere Zeichen nicht verwendet werden.

Eine Tafel oder ein Licht dürfen führen

  1. Güterzüge, jedoch nicht auf den Strecken der Eisenbahnen des Bundes,
  2. Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven),
  3. die Lokomotive am Schluss eines nachgeschobenen Zuges,
  4. Arbeitszüge,
  5. andere Züge, wenn es in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408 (Fahrdienstvorschrift) bestimmt ist,
  6. Nebenfahrzeuge.

Das Signal ist an der Rückseite des letzten Fahrzeugs möglichst rechts anzubringen.

Auf Strecken mit Tunneln sind die Nachtzeichen auch bei Tage zu führen.

Bei nachgeschobenen Zügen trägt das letzte Fahrzeug vor dem Schiebetriebfahrzeug das Schlusssignal, wenn das Schiebetriebfahrzeug nicht mit dem Zug gekuppelt ist.

Das nicht mit dem Zug gekuppelte Schiebetriebfahrzeug selbst - bei zweien das hintere - trägt auch das Schlusssignal.

Fragen und Antworten

SignalbilderErklaert

1.Frage: Erste Frage -- KlausWagner 21. Jan 2006

Vorschlag für das Design dieser Seite

1.Frage: Das ist der Inhalt meiner ersten Frage -- KlausWagner 21. Jan 2006

2.Frage: Das ist der Inhalt meiner zweiten Frage -- KlausWagner 2006-01-21

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