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07.07.2009 18:00:06
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Kompaktsignal
Langsamfahrsignale
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Summary

Langsamfahrsignale (Lf)

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Die Langsamfahrsignale dienen zur Kennzeichnung von Langsamfahrstellen.

Vorübergehende Langsamfahrstellen sind bei Eisenbahnen des Bundes in der Regel durch Anfang- und Endscheibe (Signale Lf 2 und Lf 3) gekennzeichnet.

Die Langsamfahrsignale Lf 1, Lf 2 und Lf 3 gelten für Züge und Rangierfahrten. Sie sind nicht ortsfest und dürfen bei den Eisenbahnen des Bundes nur auf besonderen Auftrag des Eisenbahninfrastrukturunternehmers aufgestellt werden.

Bei den NE kann der Betriebsleiter auch andere Stellen hierfür bestimmen.

Zusatz

Signal Lf 1 Langsamfahrscheibe Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf

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Tageszeichen Eine auf der Spitze stehende dreieckige gelbe Scheibe mit weissem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Nachtzeichen Unter dem beleuchteten Tageszeichen zwei schräg nach links steigende gelbe Lichter. Bei beschränktem Raum befinden sich die Lichter vor dem Tageszeichen.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Auf NE, die mit höchstens 50 km/h befahren werden, kann auch das Tageszeichen verwendet werden. Die oberste Landesverkehrsbehörde kann die Anwendung des Tageszeichens auch bei Geschwindigkeiten über 50 km/h genehmigen.

Die gelbe Scheibe darf rückstrahlend sein; sie ist dann bei der Anwendung des Nachtzeichens nicht beleuchtet.

Die Lampen für die gelben von rechts nach links steigenden Lichter sind bei den Eisenbahnen des Bundes auch am Tage am Signal angebracht, sie werden jedoch nur bei Anwendung des Nachtzeichens beleuchtet.

Die Lichter des Nachtzeichens sind bei beschränktem Raum bis zu 15 m vor dem Signal aufgestellt.

Das Signal Lf 1 kündigt an, dass auf dem in der Regel durch die Signale Lf 2 und Lf 3 gekennzeichneten Gleisabschnitt höchstens die durch die Kennziffer angezeigte Geschwindigkeit angewandt werden darf, bis das letzte Fahrzeug des Zuges oder der Rangierfahrt den Abschnitt verlassen hat.

Als Kennziffer werden nur die Ziffern bzw. Zahlen 0,5; 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet.

Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Das Signal Lf 1 steht in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Signal Lf 2.

Beginnt eine Langsamfahrstelle nach einer Strecken oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal Lf 1 durch eine gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand ergänzt, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Züge werden durch schriftlichen Befehl oder die La verständigt, für welche Richtung das Signal gilt.

Bei einem rückstrahlenden Signal Lf 1 muss auch der Richtungspfeil rückstrahlend sein.

Schliesst sich unmittelbar an eine Langsamfahrstelle eine weitere an, die mit niedr igerer Geschwindigkeit zu befahren ist, so ist das Signal Lf 1 für diese zweite Langsamfahrstelle hinter dem Signal Lf 2 der ersten Langsamfahrstelle aufgestellt. Wenn nötig, muss die erste Langsamfahrstelle bis zur Länge des Bremsweges der Strecke gegen die Fahrtrichtung verlängert werden.

Wird die zweite Langsamfahrstelle mit höherer Geschwindigkeit befahren, so ist das Signal Lf 1 hierfür erst unmittelbar vor dem zugehörigen Signal Lf 2 aufgestellt.

Bei den Eisenbahnen des Bundes darf der Eisenbahninfrastrukturunternehmer - bei den NE der Betriebsleiter - in zwingenden Fällen zulassen, dass das Signal Lf 1 auch in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand dem tatsächlich erforderlichen Bremsweg entspricht. Der verkürzte Abstand ist dann mit schriftlichem Befehl, in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben.

Wenn Züge hinter dem Signal Lf 1 beginnen oder ihre Fahrt fortsetzen, ist ein zweites Signal Lf 1 - bei Dunkelheit ohne die gelben Lichter aufgestellt. Der Standort des zweiten Signals Lf 1 ist dann mit schriftlichem Befehl, in der La oder in einer betrieblichen Anweisung bekannt gegeben.

Solange ein Signal Lf 1 gemäss AB 5 als ungültig gekennzeichnet ist, sind die Signale Lf 2 und Lf 3 nicht aufgestellt.

Signal Lf 2 Anfangscheibe Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle

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Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende gelbe Scheibe mit weissem Rand und schwarzem A.

Das Signal Lf 2 steht am Anfang des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts.

Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Das Signal Lf 2 ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist rückstrahlend.

Bei den NE bestimmt der Betriebsleiter, ob das Signal Lf 2 aufzustellen ist. Er bestimmt auch, ob es zu beleuchten ist.

Am Signal Lf 2 ist der gemäss AB 55 angebrachte Richtungspfeil wiederholt, wenn auch das Signal Lf 2 vor der Strecken- oder Fahrwegverzweigung steht.

Bei einem rückstrahlenden Signal Lf 2 ist auch der Richtungspfeil rückstrahlend.

Signal Lf 3 Endscheibe Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle

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Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weisse Scheibe mit schwarzem E.

Das Signal Lf 3 steht am Ende des langsam zu befahrenden Gleisabschnitts. Auf eingleisigen Strecken kann das Signal Lf 3 unmittelbar links neben dem Gleis aufgestellt sein.

Zusatz

Das Signal Lf 3 ist nicht aufgestellt, wenn eine zweite Langsamfahrstelle unmittelbar anschliesst.

Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Das Signal Lf 3 ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist rückstrahlend.

Bei den NE bestimmt der Betriebsleiter, ob das Signal Lf 3 aufzustellen ist. Er bestimmt auch, ob es zu beleuchten ist.

Signal Lf 4 Geschwindigkeitstafel Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.

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Eine auf der Spitze stehende dreieckige weisse Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Das Signal Lf 4 wird neu nicht mehr aufgestellt.

Das Signal Lf 4 steht nur auf Nebenbahnen und ist beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.

Es ist in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu befahrenden Gleisabschnitt aufgestellt; vor Bahnübergängen gemäss AB 68c kann es auch in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand stehen.

Das Signal Lf 4 ist aufgestellt,

  1. wo die zulässige Geschwindigkeit vor der ständigen Langsamfahrstelle um 25 % und mehr grösser ist als auf der Langsamfahrstelle. Das Signal kann entfallen, wenn ein sonstiger geeigneter Anhalt für den Triebfahrzeugführer vorhanden ist,
  2. wo an einem Vorsignal angezeigt werden soll, dass vom zugehörigen Hauptsignal ab bei Stellung Hp 1 die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf,
  3. wo die Geschwindigkeit vor Bahnübergängen ermässigt werden muss.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss am Signal Lf 5, wo dieses nicht aufgestellt ist, vor dem Bahnübergang durchgeführt sein.

Sie ist beizubehalten, bis das erste Fahrzeug etwa die Strassenmitte erreicht hat.

Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Signal Lf 5 Anfangtafel Die auf der Geschwindigkeitstafel (Lf 4) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein.

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Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weisse Tafel mit schwarzem A.

Das Signal Lf 5 wird neu nicht mehr aufgestellt.

Das Signal Lf 5 ist nur auf Nebenbahnen dort aufgestellt, wo es erforderlich ist, vor Bahnübergängen die Stelle besonders zu kennzeichnen, von der ab die mit Signal Lf 4 angezeigte Geschwindigkeit gilt.

Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Signal Lf 6 Geschwindigkeits-Ankündesignal Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten

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Eine auf der Spitze stehende, schwarz- und weissumrandete dreieckige gelbe Tafel zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit vom Signal Lf 7 ab zugelassen ist.

Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.

Das Signal Lf 6 ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist rückstrahlend.

Das Signal Lf 6 ist aufgestellt, wenn ab dem Signal Lf 7 eine verminderte Geschwindigkeit zugelassen ist.

Es steht in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem Signal Lf 7.

Bei Eisenbahnen des Bundes darf der Eisenbahninfrastrukturunternehmer bei den NE der Betriebsleiter in zwingenden Fällen zulassen, dass das Signal Lf 6 auch in einem kürzeren Abstand als dem Bremsweg der Strecke aufgestellt wird, wenn der verkürzte Abstand mindestens dem tatsächlich erforderlichen Bremsweg entspricht.

Der verkürzte Abstand ist dann im Fahrplan oder in schriftlichen Anweisungen bekannt gegeben.

Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 verwendet.

Beginnt die mit Signal Lf 6 angekündigte Geschwindigkeitsbeschränkung nach einer Strecken- oder Fahrwegverzweigung, ist das Signal Lf 6 durch einen gelben Richtungspfeil mit schwarzem Rand zu ergänzen, um anzuzeigen, für welche Richtung die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

Züge werden durch den Fahrplan oder in schriftlichen Anweisungen verständigt, für welche Richtung das Signal gilt.

Bei einem rückstrahlenden Signal Lf 6 ist auch der Richtungspfeil rückstrahlend.

Auf Nebenbahnen – ausgenommen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Bahnübergängen kann das Signal Lf 6 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde entfallen, wenn ein sonstiger durch die Gestaltung der Bahnanlagen geeigneter Anhalt für den Triebfahrzeugführer vorhanden ist. Dieser geeignete Anhalt ist dann im Fahrplan bekannt gegeben.

Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Signal Lf 7 Geschwindigkeitssignal Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht überschritten werden

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Eine rechteckige, auf der Schmalseite stehende weisse Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.

Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.

Das Signal Lf 7 kennzeichnet einen Geschwindigkeitswechsel.

Es ist bei Dunkelheit beleuchtet oder es ist rückstrahlend.

Als Kennziffer werden die Ziffern bzw. Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 ,11, 12, 13, 14, 15 und 16 verwendet.

Das an einem Hauptsignal aufgestellte Signal Lf 7 gilt nur bei Stellung Hp 1, Ks 1 ohne Zs 3 oder Ks 2 ohne Zs 3.

Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.

Wird am Signal Lf 7 eine höhere Geschwindigkeit angezeigt, darf die Geschwindigkeit erst erhöht werden, wenn das letzte Fahrzeug der Zugfahrt oder Rangierfahrt am Signal Lf 7 vorbeigefahren ist.

Ein zu signalisierender Geschwindigkeitswechsel liegt auch vor, wenn an Abzweigstellen und an Streckenverzweigungen in Bahnhöfen bei Übergang von einer Strecke auf eine andere eine Geschwindigkeitsänderung zu beachten ist.

Auf Nebenbahnen – ausgenommen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Bahnübergängen - kann das Signal Lf 7 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde entfallen, wenn ein sonstiger geeigneter Anhalt durch die Gestaltung der Bahnanlagen für den Triebfahrzeugführer vorhanden ist. Dieser geeignete Anhalt ist dann im Fahrplan bekannt gegeben.

Wenn zur Kennzeichnung des Endes einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Befahren von Bahnübergängen unter dem hierfür aufgestellten Signal Lf 7 eine Tafel mit der Aufschrift „BÜ“ angebracht ist, darf die Geschwindigkeit erhöht werden, wenn das führende Fahrzeug die Mitte des Bahnübergangs erreicht hat.

Fragen und Antworten

SignalbilderErklaert

1.Frage: Erste Frage -- KlausWagner 21. Jan 2006

Vorschlag für das Design dieser Seite

1.Frage: Das ist der Inhalt meiner ersten Frage -- KlausWagner 21. Jan 2006

2.Frage: Das ist der Inhalt meiner zweiten Frage -- KlausWagner 2006-01-21

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