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19.02.2007 22:39:40 |
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(ZP): Bezeichnung für eine Prüfung in der Signalebene, mit der festgestellt werden soll, ob der durch den Bediener oder durch den Selbststellbetrieb eingegebene Stellbefehl für Zug- oder Rangierstrassen zurzeit zulässig ist, also ob nicht sicherheitsrelevante Hindernisgründe (z.B. ein Fahrstrassenausschluss) der Einstellung entgegenstehen. Man unterscheidet zwischen der Zulassungsprüfung für (Zugstrasse)n (ZPZ) und für (Rangierstrasse)n (ZPR). Bei der Zulassungsprüfung für (Zugstrasse)n wird vom Start über das Ziel hinaus bis zum Ende des Durchrutschwegs geprüft, dass keine der benötigten (Weiche)n oder (Kreuzung)en von einer anderen Fahrstrasse verschlossen oder davon beansprucht ist. Je nachdem ob die Weiche oder Kreuzung noch umgestellt werden muss, ergeben sich weiter Prüfungen bezüglich der Umstellerlaubnis. In keinem Fahrwegelement (Fahrweg beginnt am Start und endet am Ziel) darf eine Befahrbarkeitssperre eingelegt sein, bzw. muss beim ESTW eine Sperrumgehung eingegeben worden sein (hierbei wird dem Fahrweg Einstellbefehl ein S, vorangestellt). Bei der Zulassungsprüfung für (Rangierstrasse)n wird vom Start bis zum Ziel geprüft, dass wie bei der Zugstrasse keine Befahrbarkeitssperre eingelegt wurde, bzw. dies durch eine Sperrumgehung (dem Einstellbefehl wird ein S, vorangestellt) trotzdem erlaubt wird. Keine der für die Fahrstrasse benötigten (Weiche)n oder (Kreuzung)en darf durch eine andere Fahrstrasse verschlossen oder gesperrt sein. Je nachdem, ob die Weiche oder Kreuzung noch umgestellt werden muss, ergeben sich weiter Prüfungen bezüglich der Umstellerlaubnis. Es werden zusätzlich noch etliche Spezialfälle abgeprüft um z.B. zu verhindern, dass eine Zugfahrt in eine Rangierfahrt übergeht. Dagegen ist der Übergang von einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt erlaubt. An das Ziel einer Zugstrasse darf nicht rangiert werden, dagegen ist das Rangieren von hinten an den Startpunkt einer Zugstrasse erlaubt, wobei die folgende Reihenfolge eingehalten werden muss: Erst Zugstrasse einstellen, dann lässt sich die Rangierstrasse einstellen, wenn keine Weichen in einer anderen Lage benötigt werden. Hinweis: Durch die teilweise Fahrwegauflösung der vorangegangenen Zugfahrt sind Weichen und Kreuzungen wieder umstellbar. Für den Rangierbetrieb gibt es noch ein paar Sonderregeln bezüglich (Wendefahrt)en. Die Gesamtheit der Spezialfälle umfasst mehrere Seiten und kann im Buch "Handbuch der ESTW-Funktionen" im Detail nachgelesen werden.
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