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07.07.2009 17:33:46 |
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Handsignal (Sh 3), mit dem bei drohender Gefahr einem Zug der Auftrag zum sofortigen Halten erteilt wird. Zur Abwendung einer Betriebsgefahr ist jedermann berechtigt, das Kreissignal zu geben.
Tageszeichen Eine rot-weisse Signalfahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis geschwungen.
Nachtzeichen Eine Laterne, möglichst rot abgeblendet, oder ein leuchtender Gegenstand wird im Kreis geschwungen.
Das Kreissignal wird gegeben, wenn ein Zug oder eine Rangierfahrt sofort zum Halten gebracht werden muss. Wenn es zweifelhaft ist, ob der Zug das Signal wahrnehmen wird, ist auch das Horn- und Pfeifsignal (Sh 5) anzuwenden.
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