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24.04.2007 10:49:06
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Kompaktsignal
Gefahrpunktabstand
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Summary

(Hauptsignal)e sind so weit vor dem massgebenden Gefahrpunkt aufzustellen, dass ein ausreichender Durchrutschweg bzw. ein ausreichender Zwangsbremsweg bei Zugbeeinflussung vorhanden ist. Der massgebende Gefahrpunkt ist die Stelle, an der ein Zug, der ein Halt zeigendes Hauptsignal überfährt (durchrutscht), gefährdet werden kann oder andere Züge gefährdet.

Massgebende (Gefahrpunkt)e sind:

Im Geltungsbereich der Eisenbahn Bau und Betriebsordnung EBO soll der massgebende Gefahrpunktabstand in der Regel 200 m betragen. Er kann nach örtlichen Gründen (Steigung, Gefälle, Einfahrt mit verringerter Geschwindigkeit) bis auf 50 m verkürzt oder bis auf 400 m verlängert werden.

Auf den untergeordneten Seiten dieser Seite befinden sich Beispiele für Standorte von (Einfahrsignal)en und (Ausfahrsignal)en.

Nicht eingehaltene Masse bedingen, dass gleichzeitig stattfindende, sich gegenseitig gefährdende Fahrbewegungen ausgeschlossen werden müssen (Fahrwegausschluss).

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