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24.04.2007 10:44:59 |
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Massnahme, die verhindern soll, dass (Fahrzeug)e über einen einmündenden Fahrweg in eine sicherungstechnisch freigegebene Fahrstrasse gelangen können. Es wird zwischen mittelbarem und unmittelbarem Flankenschutz unterschieden.
Die voll gesicherte Zugstrasse erhält von benachbarten (Weiche)n, (Gleissperre)n oder (Signale)n, Flankenschutz vor feindlichen Zug- oder Rangierstrapen (siehe feindliche Fahrstrassen). Diese in "abweisender Lage verschlossenen" (Weiche)n, "aufgelegten" (Gleissperre)n und die "nicht auf Fahrt stellbaren" (Signal)e sind solange verschlossen, wie auch die jeweils zu schützenden (Fahrwegelement)e verschlossen sind.
(Rangierstrasse)n können in bestimmten Fällen (z.B. Umsetzen mit Personen im Zug), soweit in den Plaungsdaten festgelegt, ebenfalls Flankenschutz erhalten; dies bewirkt aber zu viele unerwünschte Fahrstrassenausschlüsse. Da im ESTW auch (Rangierfahrt)en fast ausschliesslich über (Rangierstrasse)n abgewickelt werden, sind Flankengefährtungen durch Zug- und Rangierfahrten bereits durch die Prüfung auf Fahrstrassenausschluss weitgehend abgefangen.
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