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19.02.2007 22:37:05 |
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Abkürzung Zp = Zugpersonal. Das Zugpersonal besteht aus dem Triebfahrzeugpersonal und den (Zugbegleiter)n. Zum Triebfahrzeugpersonal gehören Triebfahrzeugführer und Triebfahrzeugbegleiter. Zu den (Zugbegleiter)n gehören Zugführer und Zugschaffner.
Bei Zügen, die ohne Zugbegleiter verkehren oder deren Zugbegleiter nicht zum Zugführer befugt sind, muss der Triebfahrzeugführer des Fahrzeugs an der Spitze des (Zug)es, bei geschobenen Zügen als Triebfahrzeugführer des ersten arbeitenden (Triebfahrzeug)s, die Aufgaben des (Zugführer)s übernehmen.
Das Zugpersonal untersteht dem Zugführer, während des Aufenthalts auf Bahnhöfen ausserdem dem Fahrdienstleiter.
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