Abkürzung Bst = Stellen in Bahnhöfen (siehe Bahnhof) und auf der freien Strecke (siehe freie Strecke), die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der Zug- und (Rangierfahrt)en dienen.
Stellen in den Bahnhöfen (siehe Bahnhof) oder auf der freien Strecke (siehe freie Strecke), die der unmittelbaren Regelung und Sicherung der (Zugfahrt)en und des (Rangieren)s dienen.
In den Örtlichen Richtlinien für Mitarbeiter auf Betriebsstellen sind Anlagen und Einrichtungen der Betriebsstellen genannt.